|
Die Honorare der Rechtsanwälte sind durch das Rechtsanwalts-Vergütungsgesetz (RVG) geregelt.
Das Honorar ist streitwertabhängig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach dem Wert des Streitgegenstandes. Bei einem Streitwert von bspw. 10.000 €, müssen Sie mit Anwaltskosten von mindestens 1.500 € inkl. MwSt. rechnen. Bei einem Streitwert von 3.000 € fallen Anwaltskosten von mindestens 600 € inkl. MwSt. an.
In Ehescheidungssachen richtet sich der Verfahrenswert nach dem Nettoeinkommen beider Ehegatten in drei Monaten.
Bei einer Zahlungsklage ist der Verfahrenswert in der Regel die geltend gemachte Forderung.
Für unsere außergerichtliche Tätigkeit treffen wir mit Ihnen in der Regel eine Vergütungsvereinbarung auf der Basis von individuell vereinbarten Stundensätzen oder einer Pauschale. Wenn keine Vereinbarung getroffen wird, richtet sich die Abrechnung nach dem RVG.
Für eine Erstberatung berechnen wir i.d.R. ein Honorar zwischen 100 und 190 Euro zuzüglich MWSt.
Falls Sie nicht in der Lage sind das Anwaltshonorar zu zahlen, können Sie Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe beantragen. Entsprechende Formulare finden Sie oben.
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel, aber nicht in allen Fällen, die anfallenden Honorare. In Familien- und Erbsachen übernimmt die Rechtsschutzversicherung meist nur eine Erstberatung.
Falls Sie eine hohe Summe (z.B. mehr als 50.000 EUR) einklagen wollen und das Kostenrisiko scheuen, informieren Sie sich vorab im Internet unter dem Stichwort „Prozessfinanzierung“.
|